Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Passende Gesetzestexte sind verlinkt.
Die Elternzeit geht 1-3 Jahre und danach darf man wieder ganz normal zurück in den Job. Dieses Allgemeinwissen über die Pause vom Job haben sicher 80% der Mamas und Bald-Mamas. Ich gehe noch mal tiefer ins Detail und zeige dir ein paar Tricks und Kniffe , damit du bestens über deine Rechte zur Elternzeit informiert bist und das meiste für dich und deine individuelle Lebenssituation rausholen könntest.
Alles auf einem Blick
Kündigungsschutz während der Probezeit
Während der Probezeit ist man eigentlich jederzeit kündbar. Aber nicht, wenn man während der Probezeit in Elternzeit geht. Jobwechsel und Geburtstermin sind nicht immer akkurat getrennt voneinander planbar. Zufälligerweise ergibt sich genau diese Konstellation dieses Jahr in unserem Freundeskreis.
Kündigungsschutz bereits ab Anmeldung
Richtig ist, dass man während der Elternzeit nicht gekündigt werden kann. Noch richtiger ist , dass man bereits ab Anmeldung der Elternzeit nicht mehr gekündigt werden kann. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer frühestens 8 Wochen vor Antritt der schriftlich beantragten Elternzeit nicht mehr kündbar ist. Wird die Elternzeit noch eher beantragt gilt ab dem Zeitpunkt der Beantragung Kündigungsschutz, obwohl der Arbeitnehmer die Elternzeit noch nicht angetreten hat.
Elternzeit und Rentenpunkte für Kindererziehung
Für die Zeiten der Kindererziehung gibt es extra Rentenpunkte . Irrtümlicherweise glauben immer noch einige Eltern , dass das Einreichen der Elternzeit Bedingung sei um die Rentenpunkte für die Kinderbetreuung zu bekommen.
Dabei ist es der Rentenversicherung egal, ob du die ersten 3 Lebensjahre deines Kindes Elternzeit genommen hast oder nicht. Du bekommst pro Kind 3 volle Rentenpunkte auf Antrag gutgeschrieben .
Bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten ist möglich
Du fragst dich wie du Familie und den Job vereinbaren sollst? Vielleicht hast du lange Anfahrtswege zum bisherigen Arbeitgeber oder du willst so gerne mal was ganz anderes ausprobieren?
Kein Problem. Während deiner Elternzeit darfst du mit Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers woanders einer erwerbsmäßigen Tätigkeit maximal 30 Stunden die Woche nachgehen.
https://www.smart-mama.de/mama-arbeitet-fremd-der-nebenjob-waehrend-der-elternzeit/
Elternzeit auch für Adoptiveltern
Nicht nur die leiblichen Eltern haben ein Anrecht auf Elternzeit. Auch Adoptiveltern dürfen beide Elternzeit nehmen und sind somit den leiblichen Eltern gleichgestellt.
Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr
Bei meinem ersten Kind habe ich 11 Monate ( vorausgehend plus 2 Monate Mutterschutz) Elternzeit genommen. Mir stehen aber noch weitere 25 Monate Elternzeit zu. Diese kann ich nun bis zum 8. Lebensjahr noch nehmen. Dazu hatte ich einen schriftlichen Antrag bei meinem Arbeitgeber verfasst. Gut zu wissen. Somit könnte ich zum Beispiel noch mal während der Einschulung und dem ersten Schuljahr länger pausieren.
§ 15 BEEG Anspruch auf Elternzeit
Auch der Papa hat 36 Monate Elternzeit
Es ist ja fast Standard : Die Mama nimmt die längere Auszeit vom Job und der Papa die 2 Monate “ Vaterschaftsurlaub“ wie es umgangssprachlich heisst. Dabei hat der Papa nicht 2 Monate Anspruch auf Elternzeit, sondern ebenfalls 36 Monate . Und das zusätzlich zum Anspruch der Mutter.
Könnten Eltern es sich finanziell leisten wäre es beiden Elternteilen möglich 3 Jahre gleichzeitig vom Job zu pausieren und die Kinder gemeinsam zu betreuen. Ein Traum! Der Anspruch ist bereits da. Die Umsetzung bzw. die Finanzierbarkeit hinkt hinterher und wird wahrscheinlich kaum realisierbar sein.
Bei uns nahm Papa bei beiden Kindern 3 Monate Elternzeit und wird zusätzlich 4 Monate Elternzeit in Teilzeit nehmen , wenn ich wieder anfange zu arbeiten , um den Partnerschaftsbonus noch mitzunehmen.
Urlaubskürzung trotz Elternzeit vermeiden
Stell dir vor du möchtest am 01.02 wieder anfangen zu arbeiten. Deine Elternzeit hast du bis einschließlich 31.01. eingereicht.
Demnach wird dein Jahresurlaub um 1/12 gekürzt, da du ja den gesamten Monat Januar noch in Elternzeit warst.
Wärst du aber am 31.01. , also nur 1 Tag eher , aus der Elternzeit gekommen hättest du vollen und ungekürzten Urlaubsanspruch .
Denn der Erholungsurlaub, darf nur bei vollen Kalendermonaten gekürzt werden. Ein wichtiger Tipp für den Wiedereinstieg und für die Väter, die ihre 2 Monate Elternzeit nehmen möchten.
Hast du noch mehr Fragen rund um das Thema Elternzeit & Elterngeld ? Schreib mir gerne eine Mail an kontakt@tausche-Pumps-gegen-Schlappen.de
Tolle Infos 🙂 Ich war noch gar nicht in Elternzeit, das könnte ich quasi noch nachholen, bis die Kinder 8 Jahre alt sind … Da muss ich mal drüber nachdenken
Ja sowas sagt einen ja oft keiner
[…] Wissenswertes über die Elternzeit – was du noch nicht wusstest […]
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