Langeweilig! Rente? So weit weg. Aber STOPP! Deine Punkte für die ersten 3 Jahre pro Kind solltest du dir sichern. Das ist voll easy und du verschenkst kein Geld.

Ich spreche hier aber auch nur alle Eltern an, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Beamte , Freiberufler etc sind hier außen vor – tut mir leid 🙂

Dieser Beitrag soll so unkompliziert wie möglich zu verstehen sein. Wenn ich mehr ins Detail gehen würde wird es komplizierter. Ich möchte aber grundsätzlich erst mal nur WERBUNG machen, dass DU deine Entgeltpunkte beantragst. Ich selber habe natürlich nichts davon, aber ich weiß, dass nicht jede Mami da draußen einen Plan von diesem System hat. Wer dann erst mit 66 anfängt, die Lücken seines Versicherungskontos bei der DRV zu schließen ist schlecht beraten! Hol mal 30 Jahre alte Nachweise aus der Versenkung!

Meine bisherige Annahme war, dass ich nur Rentenpunkte für die Elternzeit bekomme. Sobald ich also wieder arbeiten gehen, bekomme ich die Entgeltpunkte , die ich mit meiner Arbeit erwirtschafte.

Falsch gedacht! Es ist viel besser!

Man bekommt ganz stumpf pro Kind für 3 Jahre Entgeltpunkte gutgeschrieben, egal ob man arbeitet oder nicht. Egal ob man Elternzeit hatte oder nicht! Das bedeutet, wenn ich auch noch arbeite, bekomme ich die Entgeltpunkte für das Kind PLUS die Entgeltpunkte für meine Arbeit.

Der Deutschen Rentenversicherung ist es egal, ob man nun Elternzeit, Mutterschutz oder was auch immer hat.

Wichtig ist, dass man mit dem Kind in Deutschland lebt und es hauptsächlich erzieht. Der Vater des Kindes stimmt der Verteilung der Entgeltpunkte auf die Mutter schriftlich zu – oder umgekehrt .

In meinem Beitrag Finanzen mit Baby habe ich auch von den 300€ jährlichen RiesterZulagen gesprochen, die du bekommst. Die RiesterStelle ( Zentrale Zulagenstelle) prüft, ob dir die 300€ auch überhaupt zustehen. Dafür kommunizieren die Ämter tatsächlich mal miteinander. Nämlich die DRV und die Zentrale Zulagenstelle.

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Geschenkte Rente sollte man sich einfach sichern!

Wenn deine Kindererziehungszeiten nicht beantragt wurden ( man bekommt ja in diesem Land nie etwas automatisch – für alles gibts ein Antragsformular) , dann gibts auch keine Riesterzulage für das Kind! Ein Rattenschwanz also.

zu erwähnende Details: Mit Abgabe der Geburtsurkunde an deinen Riestervertrags Partner bekommst du eigentlich erst mal deine Kinderzulage gutgeschrieben. Irgendwann geht dein Riestervertragspartner zur Deutschen Rentenversicherung und fragt dann nach, ob du deine Kindererziehungszeiten genehmigt bekommen hast. Wenn die fehlen wird dir die Zulage wieder weggenommen. Das kann aber ein paar Jahre dauern.

Wie beantrage ich nun die Entgeltpunkte ?

Mit dem Formular V800 ! Da hier in Deutschland alles super kompliziert sein muss gibt es noch eine Erklärungshilfe dem Formular V810

Damit du direkt weißt, was du alles brauchst:

  • deine Sozialversicherungsnummer
  • die SVNR des Vaters
  • deinen Personalausweis und Geburtsurkunde des Kindes
  • die Unterschrift des Vaters

Wenn du alles ausgefüllt und unterschrieben hasst, musst du mit den Ausweisen zu deinem Bürgerbüro gehen und dich legitimieren lassen. Und dann ab die Post!

MERKE : Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten gilt nur im Nachhinein!

Das bedeutet in meinem Fall zb, dass ich die ersten 13 Monate beantragt habe. ( einfach weil ich es wollte und aus Spaß an der Freude) Die letzten 26 Monate kann ich erst beantragen , wenn diese verstrichen sind! Das mache ich dann auch. Aber die ersten 13 Monate sind nun schon mal meinem Versicherungskonto gutgeschrieben und können nicht mehr weggenommen werden.

Und wer nun noch Details wissen möchte, kann hier interessante Quellen finden:

Deutsche Rentenversicherung

Wieviel ist 1 Entgeltpunkt wert?

Und nun los und beantragen!

Ich freue mich über Kommentare!

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