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Endlich ist mein Elterngeldbescheid da! Es ist mir eine echte Herzensangelegenheit diesen Beitrag zuschreiben. Ich erhalte mehr Elterngeld beim zweiten Kind als ich beim ersten Kind bekommen habe. Dank des Elterngeld Tricks. Und wie ich das gemacht habe möchte ich dir hier beschreiben. Außerdem erfährst du hier mit welchem Rechner du dein Elterngeld berechnen lassen kannst und wie du das Elterngeld beantragst. Zusätzlich biete ich dir eine persönliche Sprechstunde an, falls du dich fragst ob und wie der Elterngeldtrick auch dir zugute kommen kann.
Alles auf einem Blick
Weitere Infos zum Thema
Bea hat ebenfalls mehr Elterngeld beim 2. Kind erhalten! Lies gerne ihren Beitrag dazu!
- 3 verrückte Elterngeldkombinationen
- Wissenswertes über das Elterngeld
- Wissenswertes über die Elternzeit
- Das Rundum-Sorglos-Paket für mehr Elterngeld beim 2. Kind!
Du wünschst dir ein zweites Kind? Hast du vor der Geburt deines ersten Kindes Vollzeit gearbeitet und möchtest dasselbe Elterngeld oder noch mehr Elterngeld haben wie beim ersten Kind? Hast du vor ,nach der Elternzeit deines ersten Kindes bald wieder zu arbeiten oder arbeitest du bereits in Teilzeit ?
Dann bist du hier genau richtig.
Wie ich zu dem „Elterngeld Trick beim 2. Kind“ kam
Für uns war klar, dass wir zwei Kinder haben möchten. Der Abstand sollte nicht zu weit auseinander sein. Mein Aprilmädchen kam 2018 zur Welt und ich meldete 13 Monate Elternzeit an. Zum Ende meiner Elternzeit wurde ich recht schnell wieder schwanger. Ein 30-Stunden Job wartete auf mich .
Bereits während der ersten Elternzeit kam unser Kinderwunsch für ein zweites Kind auf. Ich recherchierte im Internet wie hoch mein Elterngeld beim zweiten Kind ausfallen wird, wenn ich nun schwanger werden würde.
So funktioniert der „Elterngeld Trick*“
So bekommst du also mehr Elterngeld beim 2. Kind , obwohl du nach der Elternzeit „nur“ Teilzeit gearbeitet hast.
Die Höhe des Elterngeldes wird anhand des Einkommens innerhalb eines fest definierten Zeitraumes berechnet. Das ist der sogenannte Bemessungszeitraum. Wenn du angestellt bist , dann ist der Bemessungszeitraum die letzten 12 Monate vor der Geburt.
So, in Deutschland ist natürlich kein Antrag wirklich einfach. Denn die Elterngeldstelle klammert auch gewisse Einkommen innerhalb eines Bemessungszeitraumes aus und dann verschiebt sich der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung nach hinten. Bei Angestellten ist das zb. der Mutterschutz.
Mutterschutz wird also ausgeklammert. Das heisst es werden nicht mehr nur 12 Monate vor der Geburt betrachtet, sondern 12 Monate vor dem Mutterschutz.
Bist noch dabei? Verstehst du noch wovon ich spreche:-) ?
Der Trick ist einfach den Bemessungszeitraum so weit nach hinten zu verschieben, sodass er in die Zeit von vor der Geburt des 1. Kindes zählt.
Und das kannst du machen, wenn du dich selbstständig machst. Neben deinem Teilzeitjob kannst du dir mit einem Gewerbeschein zb. als Kleinunternehmer etwas dazu verdienen.
Die Kombination nennt man Mischeinkünfte.
Mit den Mischeinkünften bzw. wegen der Selbstständigkeit wird das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes betrachtet. Aber wenn du in diesem Kalenderjahr Elterngeld für ein älteres Kind bis zum 14. Lebensmonat oder Mutterschutzgeld bezogen hast dann verschiebt sich der Bemessungszeitraum (AUF ANTRAG!!) um ein weiteres Kalenderjahr. Und dann befindest du dich im Kalenderjahr vor der Geburt des ersten Kindes.
Das heisst du bekommst quasi das Elterngeld wie beim ersten Kind und 10% Geschwisterbonus . Somit erhältst du mehr Elterngeld beim 2. Kind trotz Teilzeitjob.
Da Texte oft schwieriger sind hier nochmal mein Fall dargestellt in einer Infografik:

Ich hatte bereits vor meiner 2. Schwangerschaft ein Kleingewerbe angemeldet. Als Bloggerin habe ich im Jahr 2019 Einkünfte erzielt. Die Höhe war einfach nur ein kleiner 3 stelliger Betrag. Es war also echt nicht viel. Es hat aber ausgereicht, um als Mischeinkunft zusammen mit meinem Teilzeitgehalt zu gelten.
Mittlerweile habe ich mein Kleingewerbe weiter ausgeweitet und arbeite nun als virtuelle Assistentin während meiner Elternzeit.
Hier gibt es ein paar Einblicke in meine Finanzen während der Elternzeit, denn ich habe auch einen Podcast „ElternzeitChancen“. Hör gerne direkt mal rein:
Was musst du nun tun um mehr Elterngeld beim 2. Kind zu bekommen? So funktioniert der Elterngeld Trick beim 2.Kind.
- Der Abstand zwischen den Kindern darf nur 2 Kalenderjahre haben ( maximal dürfen 2 Silvesterpartys dazwischenliegen) Viel Glück bei der Kinderplanung manchmal wartet der Storch ja länger.
- Du solltest ein Kleingewerbe anmelden und mindestens 1 Rechnung schreiben. Die Rechnung muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz ausgestellt sein .
- Für das Jahr vor der Geburt des 2. Kindes musst du eine Einnahmen – Überschuss Rechnung aufstellen! Das kann ein einfaches Steuerprogramm für dich tun. Dein Kleingewerbe wird ja logischerweise auch beim Finanzamt erfasst .
Merke :
Mutterschutz und Elterngeldbezug bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes lassen den Bemessungszeitraum verschieben.
Helfer für die Elterngeldberechnung
Die besten Rechner habe ich hier in diesem Facebook Post geteilt.
Unter Einfach Elterngeld wird dir auch der genaue Bemessungszeitraum deiner Konstellation angezeigt
Beim Familienportal vom Bundesministerium für Familie und Jugend erhältst du zusätzlich auch noch einen weiteren offiziellen Elterngeldrechner des Bundes.
Außerdem ist das Bundesministerium auch per Email Ansprechpartner für diverse verzwickte Frage rund um Elterngeld unter : info@bmfsfjservice.bund.de
Zu guter Letzt empfehle ich immer gern die ProFamilia.
Welche Formulare muss ich ausfüllen für mehr Elterngeld beim 2. Kind?
Bei der Kreisverwaltung oder auch Online erhälst du den Antrag auf Elterngeld. Hier teile ich Ausschnitte von meinem kopierten Antrag mit dir.

Diesen füllst du soweit ganz normals aus. Unter Punkt 12 kreuzt du folgendes an:

Außerdem musst du zusätzlich noch die Erklärung für Selbstständige ausfüllen, die du auch bei deiner Kreisverwaltung oder hier online bekommst.

Hier musst du genaue Angaben über deine Tätigkeit machen. Unter Punkt C machst du den Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraumes auf das Jahr VOR der Geburt deines ersten Kindes .

Folgende Nachweise braucht die Elterngeldstelle:
- Gehaltsabrechnungen aus dem Kalenderjahr von vor der Geburt des 1. Kindes
- Nachweise über den Mutterschutz und Höhe des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber
- alten Elterngeldbescheid vom ersten Kind
- Einnahmen -Überschuss Rechnung deines Kleingewerbes
Weitere wissenswerte Infos über das Elterngeld und über die Elternzeit .
Das möchte ich beim zweiten Kind anders machen
So war die Geburt meines zweiten Kindes
Das Interview mit Elterngeld-Expertin Diana Leib in meinem Podcast „ElternzeitChancen“
Meine Blogger Kollegin Diana Leib hat die besten Produkte zum Thema Elterngeldoptimierung beim 2. Kind : Hol dir jetzt ELTERNGELD BOOSTER – Mehr Elterngeld beim 2. Kind
Bea konnte den Elterngeld Trick ebenfalls erfolgreich anwenden und hat ein paar Erkenntnisse dazu geschrieben.
Für mehr Tipps und Mama Alltag – Einblicke folge mir gerne auf Facebook oder Pinterest

Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Jetzt hätte ich noch ein paar Fragen zu dem Thema: 1. Mit welcher Tätigkeit genau meldet man sein Kleingewerbe am Besten an? Habe schon gehört, dass einem die Anmeldung verwehrt werden oder aufgrund mangelnder Einkünfte abgemeldet werden könnte.
2. Muss man steuerliche Nachteile erwarten wenn man ein Kleingewerbe führt?
3. Beim ersten Kind habe ich vor der Geburt auf Steuerklasse 3 gewechselt um das Elterngeld zu erhöhen. Das wäre ja hier nicht nötig, wenn ich das richtig verstehe! (Arbeite Teilzeit in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus).
Wäre super, wenn du mir weiterhelfen könntest 🙂
Hallo Andrea
Danke für deine Antwort !
Zu deinen Fragen : es gibt keine genaue Tätigkeit . Manche Nähen, andere machen Beratungen oder machen Nageldesign nebenbei .
Meinst du mit abgemeldet , dass das Finanzamt das Gewerbe nicht anerkennt ? Oder die Elterngeldstelle ? Oder bei der Anmeldung des Gewerbes im Bürgerbüro ? Ich kann nur sagen , dass meine Einkünfte sehr niedrig waren und ich hatte das 3fache an Ausgaben für das Kleingewerbe . Und trotzdem wurde alles anerkannt . Schau mal bei Diana von Zweitöchter vorbei . In ihrem Beitrag stellen auch viele in den Kommentaren dieselbe Frage .
Zu 2. Du musst die Einnahmen deines Kleingewebes ganz normal versteuern wie du dein Gehalt auch versteuerst . Ich empfinde das nicht unbedingt als Nachteil . Es ist halt grundsätzlich so in Duetcshland das ALLE Einkünfte zu verteuern sind. Du kannst ja auch Einkunftsarten untereinander verrechnen und die schmälern dann deine zu zahlende Steuerlast . Aber ich bin kein Steuerberater und das ist jetzt auch nur grob angerissen. Ich empfehle dir einen Steuerberater einfach mal zu fragen .
Zu 3. Genau so ist es. Ich habe beim 2. Kind Steuerklasse 4 gehabt . Das Gehalt aus dem Teilzeitgehalt wurde eh nicht beachtet .
Hallo,
danke für deine rasche Rückmeldung. Mit Frage 1 habe ich mich auf das Gewerbeamt bezogen, aber das hat sich ja geklärt 🙂
Jetzt ist mir noch was gekommen und vielleicht kannst du mir ja aus der Erfahrung heraus helfen:
Mein Sohn ist im Juli 2019 geboren, ich habe im September 2018 die Steuerklasse auf 3 umgestellt um das Elterngeld zu erhöhen. Unser zweites Kind ist für 2021 geplant. Wenn ich planmäßig zu 2020 ein Gewerbe anmelde, dann dürfte die Berechnungsgrundlage für das neue Elterngeld auf 2018 zurückspringen. Aber da ich hier nur 4 Monate in Steuerklasse 3 war, wird mir das Elterngeld ja voraussichtlich mit der ungünstigeren Steuerklasse 4 berechnet, oder?
Vielen Dank im Voraus!
Genau so ist es . Da wäre es günstiger gewesen eher die Steuerklasse gewechselt zu haben aber naja man kann nicht alles planen .
Hallo timtom, die Rechnung muss in Kalender vor der Geburz geschrieben werden da sie in der EÜR auftauchen muss . Für die Elterngeldstelle und für das Finanzamt . Wenn es in Jahr der Geburt wäre ( in meinem Fall dieses Jahr) könnte ich keine EÜR nachweisen , die aber laut EG Antrag Pflicht ist
Hi Moni, danke für den informativen Bericht. Das hat mir richtig Mut gemacht 🙂 Ich hatte für Kind 1 (geboren im Mai 2019) Elterngeld Plus beantragt. Baby 2 wird im Februar 2021 erwartet. Ein Kleingewerbe habe ich schon viele Jahre. Ist es dennoch mit deiner beschrieben Variante und dem Elterngeld Plus möglich? Liebe Grüße
Hallo Moni,
toller Beitrag 🙂
Ich habe eine Frage zu unserer Konstellation, ob wir es richtig machen 🙂
Geburt 1.Kind: 23.01.20
Elternzeit: 2 Jahre
Geburt 2. Kind : voraussichtlich Oktober 2020
Fragen:
– Das Kleingewerbe müssten wir doch in diesem Jahr anmelden und in diesem Jahr eine Rechnung stellen?
– Muss das Gewerbe als Nebengewerbe angemeldet werden bzw. welche Auswirkungen hat es oder anders gefragt was ist richtig? 🙂 Man muss es im Zuge der Anmeldung angeben.
– Der Bemessungszeitraum wäre dann für uns ja das Kalendarjahr 2018, da im Dezember 2019 ja Mutterschaftsgeld bezogen wurde, korrekt?
Hi Moni,
ich würde mich sehr über ne Antwort freuen 🙂
Hi Moni,
ich habe nun das Kleingewerbe angemeldet und die Anlage C der Elterngeldstelle erhalten zum ausfüllen. Hier ergeben Sich noch ein paar Fragen und würde mich über Tips freuen 🙂
1.) Muss ich die Verschiebung des Bemessungszeitraum in diesem Antrag beantragen (Ein 2. Kind wurde noch nicht geboren).
2.) Wann macht es Sinn, de tatsächlichen Betriebsausgaben zu beantragen
(sonst Pauschale i.H.v. 25%)?
Hallo Kim – kannst du mir deine Anfrage per Email schicke an kontakt@tausche-Pumps-gegen-Schlappen.de hier geht es oft unter . Ich habe einen email Tag die Woche ( zwei Kinder + Fortbildung = wenig Zeit ) da beantworte ich deine Frage gerne
Liebe Moni,
vielen Dank für deinen tollen Beitrag. Eine Frage stellt sich mir nun noch – auch weil ich den Beitrag/die Seite von Diana gelesen habe. Muss ich im Kalenderjahr vor der Geburt des 2. Kindes selbstständig sein UND gleichzeitig als Angestellte (z.B. in Teilzeit) arbeiten?
Oder kann letzteres auch wegfallen und für mich besteht trotzdem die Möglichkeit die Verschiebung des Bemessungszeitraums zu beantragen?
D.h. zum Beispiel nach dem Elterngeldbezug für das 1. Kind melde ich meine Selbstständigkeit an und lasse aufgrund von Elternzeit des 1. Kindes mein Angestelltenverhältnis in dieser Zeit weiter „ruhen“. Zur Geburt des 2. Kindes beantrage ich dann die Verschiebung des Bemessungszeitraums auf das Wirtschaftsjahr vor Geburt des 1. Kindes, in dem ich keinerlei spezielle Leistungen (Mutterschafts/Eltergeld) erhalten habe.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
danke dir!
Guten Morgen,
Ich war auch in dem Thema drin und m. E. muss zwischen beiden Kindern nicht gearbeitet werden. D. h. Es darf alles, nur nicht voll gearbeitet werden (als Angestellte o. Ä.). Es geht vielmehr darum, dass zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs von K1 und dem Mutterschutz von K2 kein volles Kalenderjahr liegen darf und nach dem Elterngeldbezug von K1 ein Kleingewerbe angemeldet wurde.
Der Trick ist dabei, dass bei auch nur teilweise Selbständigen immer das letzte volle Kalenderjahr als Bemessungszeitraum genommen wird (auf Antrag). Bitte überprüfe das nochmal und ändere ggfs. deinen Text.
Hallo liebe Moni,
Danke für dein tollen Beitrag.
Für die Mischeinkünfte, kann ich Vollzeit-Angestellt arbeiten?
Aktuell arbeite ich noch 450€ Basis, würde das auch langen?
Will auf Nummer sicher gehen falls alles nicht klappt auf 100% hochstocken
Und im wie viel Umsatz muss ich mit dem Gewerbe machen? Langt eine Rechnung oder muss ich konsequent Nachweise über Einkommen vorlegen?
Danke im vorraus für deine Hilfe.
Ein 450€ Job ist in der Regel eine Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit also sollte das klappen .
Ich habe einen kleinen 3stelligen Umsatz in meiner EÜR ausgewiesen. Damit hat es geklappt
Hallo Moni,
vielen Dank für den tollen Beitrag 🙂 Ich musste auch erstmal überlegen als ich zu diesem Thema Diana’s Beitrag gelesen hatte… Nun zu meinen Fragen. 1) Ich beziehe Elterngeld Plus. Du schreibst, dass die Berechnungsgrundlage in dem Fall anders aussieht. Wie sieht es denn hier aus? 2) Unser erstes Kind ist im März 2020 geboren. Nächstes Kind ist geplant für 2022 (ca. 2 Jahre später). Demnach müsste ich noch 2021 ein Kleingewerbe anmelden, mindestens eine Rechnung schreiben inkl. Zahlungseingang. Ich habe allerdings 2 Jahre Elternzeit und habe nicht vor Teilzeit arbeiten zu gehen. Würde das Kleingewerbe zur Verschiebung des Bemessungszeitraums ausreichen?
Vielen lieben Dank vorab!
Liebe Grüße
Hallo Moni,
ich hab da auch eine Frage, hier unsere Konstellation:
Geburt Kind 1: Feb. 2018
Elternzeit bis Feb. 2020 (Elterngeld aber nur 1 Jahr bis Feb. 2019)
Kleingewerbe seit Juli 2020
Geburt Kind 2: Oktober 2020
Ich habe den Elterngeldrechner auf der Seite Einfach-Elterngeld.de gemacht und der berechnet mein Elterngeld auf Basis 2016.
Ist das alles so korrekt?
Hallo ich hoffe Du kannst mir weiter helfen ,
Wäre es auch möglich ohne Kleingewerbe-Anmeldung, das selbe Elterngeld zu bekommen wie beim 1. Kind?
1. wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich nach dem 1. Kind Basiselterngeld ,wieder arbeite Und im 3. Monat wieder Schwanger bin und dann ein Beschäftigungsverbot bekomme?
2.Wird das Elterngeld beim 2. Kind so berechnet,
Dass wenn zwischen Ende der Elternzeit (1. Kind) und Beginn des Mutterschutz zum 2. Kind,
keine 12 Monate sind , das der Berechnungszeitraum von 12 Monaten, auch vor der Geburt des 1. Kindes berechnet wird?
3.Und wie viel Zeit darf zwischen Geburt des 1. Kindes und des 2. Kindes liegen um kein mindest Betrag zu erhalten?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen
Lg
Danke für die schnelle Rückmeldung !
…Das heißt, wenn ich nächstes Jahr im April
wieder meine Vollzeit Stelle antrete und ich tur selben Zeit schwanger geworden bin und direkt ins BV falle, dann rechnet sich mein EG mit 9 Monaten(BV) + 3 Monate vor der Geburt des 1. Kindes?
Sehe ich das richtig?
Und wenn ich plane nächstes Jahr wieder schwanger zu werden, müsste ich dann wenn ich Gewerbe anmelden würde, das dieser Jahr anmelden? Oder habe ich durch mein aktuelles Basis-EG dann Nachteile?
Weil man ja alles was dazu verdient wird angeben muss!
Natürlich sind alle meine Angaben ohne Gewähr ! Du kannst ja noch mal Diana fragen . Das Gewerbe solltest du dieses Jahr anmelden .
Hallo, ich habe eine Frage.
Ist es wichtig, dass das Kleingewerbe 1 Jahr vor Geburt des 2. Kindes eröffnet werden muss? Oder kann das Gewerbe auch schon 2 Jahre vorher bestanden haben?
Gewerbeanmeldung September 2020
Geburt 2. Kind im Jahr 2022 als Beispiel?
Klappt das? Oder müsste das Gewebe erst 2021 eröffnet werden
Nich eine Frage:
Bist du dir sicher dass ein 450€ Job als nichtselbstständige Arbeit zählt? Diese erscheint ja nicht in der Steuererklärung oder?
Liebe Grüße
Nein nein das klappt so ! Wichtig ist das es nicht zu spät angemeldet wurde . Das wäre aber in deinem Fall nicht so . Also ja geht . Ne was den 450€ Job angeht bin ich nicht ganz sicher !
Hallo Moni,
danke für deinen tollen Beitrag! Finde ihn sehr gut geschrieben, habe dennoch eine kurze Frage :-):
Wenn ich richtig verstanden habe, dürfen zwischen Kind 1 & Kind 2 max. 2 Kalenderjahr-Wechsel liegen, damit die Verschiebung des Bemessungszeitraumes klappt. Das ist ja etwas „nachteilhaft“, wenn das Kind 1 zum Jahresende geboren wird, oder? In meinem Fall:
Kind 1 geboren: Nov. 2020
Elternzeit: Jan. 2020 – Mai 2022
Elterngeld: Jan. 2020 – Mai 2022 (6 Monate EG Basis + 6 Monate EG Plus)
Teilzeit (Angestellt): Mai 2021
Gewerbeanmeldung in 2021
Ist es dann richtig, dass das Kind 2 noch im Kalenderjahr 2022 geboren sein muss? Oder ginge die Verschiebung des Bemessungszeitraumes auch noch wenn das Kind 2 im Kalenderjahr 2023 geboren wird? Beziehe ja in 2022 & 2021 EG + Mischeinkünfte, sodass Bemessungsgrundlage für Kind 2 dann KJ 2020 wäre?
Vielen Dank für Deine Rückmeldung 🙂
Liebe Grüße
Hallo Lynn, wann genau wurde Kind 1 geboren? November 20? Glaube das ist ein Fehler oder?
Da ja bei Mischeinkünften Kalenderjahre berücksichtigt werden ist es schon so, dass nur 2 Jahreswechsel dazwischen liegen dürften.
Du willst 6 Monate Basis beziehen und nur 6 Monate EG Plus? damit verzichtest du auf weitere EG Plus Monate. Ist das so gewollt?
Vielleicht schickst du mir noch mal genaue Zeiträume , damit ich mich da mehr reinfuchsen kann.
Hallo Moni,
Nee, dass ist korrekt so. Wir erwarten tatsächlich unser Kind 1 Mitte November diesen Jahres (2020) :-). Wollen nur auf jeden Fall ein 2.Kind und habe deswegen schonmal zum EG bei Kind 2 recherchiert. Die Daten sind also schon so angedacht.
Wie kommen die 2 Jahreswechsel zustande? Ich meine die ersten 14 Monate nach Geburt von Kind 1 können ausgeklammer werden, da ich in diesen auch EG beziehe? Das wäre bei mir ja dann von Mitte November 2020 – Mitte Januar 2022? Durch Mischeinkünfte in 2021 + 2022, sowie EG-Bezug in beiden Jahren (wenn auch nur ein halber Monat in 2022) müsste ich dann diese beiden Jahre doch ausklammern können für den Bemessungszeitraum von EG für Kind 2, oder? Wenn Kind 2 dann in 2023 geboren wird, müsste dann doch mein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis von 2020 gelten?
Du hast recht, mein Fehler. Nehme natürlich 6 Monate EG-Basis + 12 Monate EG-Plus.
Danke und ganz liebe Grüße,
Lynn
Hallo,
vielen Dank für diesen tollen, ausführlichen Artikel zum Elterngeld Trick.
Ich befürchte, dass der Trick bei mir nicht funktionieren wird (leider)! Kannst du das so bestätigen?
Ich bekomme mein 2 Kind voraussichtlich im Januar 2021. Kind Nr.1 kam im September 2018. In 2020 habe ich demnach leider kein Elterngeld mehr bezogen. Das blöde ist, dass genau 3 Jahreswechsel zwischen den beiden liegen 🙁
Siehst du noch irgendeine Möglichkeit?
Viele Grüße Caroline
Hallo Caroline , ich selber habe jetzt etwas drüber nachgedacht aber sehe da eigentlich keine Möglichkeit . Warst du 3 Jahre zuhause ? Hast du zwischdurch gearbeitet ?
Hi Moni,
ich war knapp 2 Jahre zu Hause. Arbeite jetzt wieder Teilzeit in Elternzeit seit August 2020.
Die Sache mit der Selbständigkeit wäre sogar easy, da wir für unsere Photovoltaikanlage dieses Jahr eine GbR gegründet haben und ich somit Mischeinkünfte habe.
Nur diese blöden 3 Jahreswechsel liegen halt dazwischen
Ist denn durch die GbR der Bemessungszeitraum dann 2020 oder 2019? Ab Dezember bin ich im Mutterschutz…
Und in 2019 habe ich ja leider gar nichts verdient Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße
Hallo Moni! Ganz toller Beitrag. Vielen Dank dafür .
Ich hoffe du kannst mir kurz weiterhelfen:
Mein 1. Kind kommt am 04.02.2021. Derzeit arbeite ich noch Vollzeit als Angestellte und hab auch ein Nebengewerbe.
Ich möchte 2 Jahre Elternzeit und auch Elterngeldplus auf 2 Jahre nehmen ohne dazwischen zu arbeiten im Angestelltenverhältnis (auch keine Teilzeit) aber das Nebengewerbe weiter betreiben.
Wir haben vor ab Februar 2022 für Kind 2 zu planen, sodass es noch innerhalb der Elternzeit des Kind 1 zur Welt kommt.
Kannst du mir verraten wie sich das mit dem Elterngeld bei Kind 2 dann verhalten würde? Würde ich dann wieder das selbe Elterngeld wie bei Kind 1 bekommen?
Ganz Liebe Grüße ❤️
Hallo Nadine, meine zwei Kinder und meine Fortbildung halten mich derzeit so auf Trapp, dass ich dir leider erst jetzt antworte. Bei den ganzen Daten muss ich mich ja in den Fall ordentlich reindenken.
Nehmen wir an dein 2. Kind würde am 01.03.23 kommen.
Demnach wäre der vorrangine Bemessungszeitraum der 01.01.22 – 28.02.23
Innerhalb dieses Bemessungszeitraums bist du „nur“ selbstständig. Das heisst zwar , dass eine Verschiebung möglich ist auf das Jahr 2019 aber nur die Einnamen aus der Selbstständigkeit für die Höhe des Elterngeldes berechnet werden. Dein Angestelltengehalt würde ( nach meinen Recherchen) nicht berücksichtig auch wenn du 2019 Vollzeit arbeiten warst.
Anders sähe es aus, wenn du im Zeitraum 01.01.22 – 28.2.23 ( bei fiktiven ET 01.03.23) wenigstens 1 Monat Einnahmen aus nichtselbstsändiger Tätigkeit vorweisen kannst. Dann gibts wieder “ volles“ Elterngeld .
Aber alle Angaben ohne Gewähr
Hallo Moni, vielen Dank für den tollen Beitrag. Ich hätte auch eine Frage. Zurzeit befinde ich mich bis Januar 2021 in Elternzeit. Bin erneut schwanger und entbinde voraussichtlich Juni 2021. Ist es mir noch möglich eine Gewerbe anzumelden um mein Eltetngeld zu erhöhen? Ich habe in einem vorherigen Kommentar gelesen, dass man dafür am besten nicht schwanger sein sollte aber bisher weiß es bis auf meinen Mann auch noch niemand. Ich wollte erstmal alle Möglichkeiten durchgehen bevor icv es offiziell mache. Siehst du da für mich eine Möglichkeit? Vielen Dank im Voraus und ganz Liebe Grüße
Hallo Moni,
Wenn Kind 1 im Mai 2019 geboren ist und ich ElterngeldPlus beziehe (Bezug bis 03/2021) und das Kind 2 im 06/2021 kommt, seit September 2019 auf 450€ arbeite, dann passt es auch wenn ich dieses Jahr noch ein Gewerbe anmelde und eine Rechnung schreibe um den Bezugszeitraum auf vor dem ersten Kind zu ziehen? Oder ist das dann tatsächlich anders? Lg